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Wohnungseigentumsverwaltung. Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Besitzern.

Mietshausverwaltung. Verwaltung eines Mehrfamilienhauses mit nur einem Besitzer.

Sondereigentumsverwaltung. Verwaltung von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern.